St. Helena war unbewohnt, als der portugiesische Seefahrer, João da Nova, am 21. Mai 1502, an dem gegenwärtigen Ort der Stadt Jamestown, an Land ging. 1659, nahm die britische "East India Company" Besitz auf die Insel und richtete dort, die erste dauerhafte Handelsniederlassung, bei "Chapel Valley", das gegenwärtige Jamestown. Die "East India Company" behielt die Insel unter Charta bis 1834, als sie unter der direkten Vormundschaft der britischen Krone gebracht wurde.

Napoléon Bonaparte ist 1815, nach seiner Niederlage von Waterloo, auf die Insel verbannt worden, wo er, bis zu seinem Tod 1821, leben wird. Obwohl seine sterblichen Überreste, 1840, nach Paris transportiert wurden, existiert sein Grab immer noch. Während den Jahren 1840, wurde St. Helena ein wichtigen Stützpunkt für die Schiffe der Königliche Marine, die gegen den Sklavenhandel kämpften. 1890, wurde der Zulu König, Dinizulu, auf die Insel verbannt, wo er sieben Jahre blieb. Er wurde 1900 von sechs tausend Boer Kriegsgefangenen gefolgt, die die Insel 1903 wieder verließen.

Die folgenden Jahren wurden die Zeugen großer Armut und Entziehung auf der Insel. In den 50er Jahren, erlitt die Insel ein neuer Niedergang - ein Fischkonserveunternehmen schließt, wenige Zeit nach seiner Gründung und die "Union Castle Shipping Line" begann seine Frachtdienste zu reduzieren, bevor sie 1977, ganz aufhörte.

Heute ist die Insel ruhig, friedlich und freundlich. Sie wird von der britische Regierung subventioniert, aber vermehrt die Vorkehrungen, um eine größere finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen.

Überseegebiet des Vereinigten Königreiches.

Staatsoberhaupt : Die Königin Elisabeth II (seit dem 6. Februar 1952)
Regierungschef : Gouverneur und Oberbefehlshaber, David HOLLAMBY (seit Juni 1999)
Regierung : Der Regierungsrat stellt sich aus dem Gouverneur, zwei Beamten von Rechts wegen und sechs Mitgliedern zusammen , die aus dem Gesetzgebender Rat gewählt sind.

Gesetzgebender Rat (15 Sitze, einschließlich der Wortführer, 3 Mitglieder von Rechts wegen und 12 gewählte Mitglieder ; die Mitglieder sind per Volksabstimmung für eine Periode von vier Jahren gewählt).

  

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